Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Scaled Innovation GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Zielgruppe (1) Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Scaled Innovation GmbH (nachfolgend „Wir“ oder „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“). (2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. (3) Es gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand: Strategie- und Managementberatung (1) Dienstvertraglicher Charakter: Wir erbringen für den Kunden hochwertige Dienstleistungen im Bereich der strategischen Unternehmensberatung, Organisationsentwicklung und Prozessoptimierung. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass es sich bei den Verträgen um Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB handelt. (2) Kein Werkvertrag: Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungs- und Unterstützungsleistung (Dienstleistung), nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z.B. Gewinnsteigerung) oder ein konkretes werkvertragliches Ergebnis. Der Erfolg unserer Beratungsleistung hängt maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden ab. (3) Leistungsumfang & Abgrenzung zum Fernunterricht: - Strategie & Consulting: Kern der Leistung ist die individuelle Analyse, Beratung und Begleitung des Kunden bei der Erreichung seiner unternehmerischen Ziele. - Wissenstransfer: Soweit wir dem Kunden Zugriff auf Materialien, Leitfäden oder Datenbanken gewähren, dient dies ausschließlich als begleitende Informationsquelle zur Unterstützung der Beratungsprojekte. Es handelt sich hierbei nicht um ein didaktisch aufgebautes Curriculum, einen Fernlehrgang oder eine schulische Ausbildung. - Projekt-Meetings: Regelmäßige Meetings (z.B. via Google Meet oder vergleichbaren Videokonferenz-Tools) dienen der Projektsteuerung, dem strategischen Austausch und dem Status-Abgleich. Sie dienen ausdrücklich nicht der Lernerfolgskontrolle.
§ 3 Technologische Unterstützung und Implementierung (1) Technologie als Enabler: Soweit zur Erreichung der strategischen Ziele technische Systeme (z.B. Softwarelösungen, Schnittstellen, Automatisierungen oder KI-Assistenzsysteme) konzipiert oder eingerichtet werden, schulden wir die fachgerechte Unterstützung bei der Konfiguration und Integration nach dem zum Zeitpunkt der Implementierung aktuellen Stand der Technik. (2) Einsatz von KI: Sofern im Rahmen der Beratung Technologien auf Basis künstlicher Intelligenz (z.B. LLMs wie GPT, Claude) zum Einsatz kommen, weist der Auftragnehmer darauf hin, dass diese Systeme technisch bedingt fehlerhafte oder ungenaue Informationen („Halluzinationen“) ausgeben können. Wir übernehmen keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit der durch KI generierten Outputs. Die finale Prüfung und Freigabe obliegt dem Kunden. (3) Drittanbieter: Unsere Lösungen basieren oft auf Diensten von Drittanbietern (z.B. Cloud-Plattformen, API-Schnittstellen). Der Kunde erkennt an, dass die Verfügbarkeit und Funktionalität dieser Basis-Dienste außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Wir haften nicht für Ausfälle oder Änderungen durch diese Drittanbieter. (4) Laufende Kosten: Sofern für den Betrieb der Lösungen Nutzungskosten bei Drittanbietern anfallen (z.B. Lizenzgebühren), sind diese vom Kunden direkt zu tragen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Eine erfolgreiche Zusammenarbeit erfordert die kooperative Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird uns alle für die Durchführung der Dienstleistungen benötigten Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. (2) Technische Zugänge: Soweit für die Umsetzung erforderlich, stellt der Kunde notwendige Zugänge (z.B. zu CRM-Systemen, Cloud-Diensten) sowie API-Keys zeitnah bereit. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung basieren, gehen nicht zu unseren Lasten.
§ 5 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Reisekosten (1) Individuelle Vereinbarung: Die Vergütungshöhe (Pauschalen oder Stunden-/Tagessätze), die Zahlungsintervalle sowie die Fälligkeiten richten sich vorrangig nach dem jeweiligen Hauptvertrag (Angebot). Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Fälligkeit bei Pauschalen (Retainer): Sofern eine pauschale Vergütung vereinbart ist, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Laufende Vergütungen (Retainer) sind grundsätzlich im Voraus fällig. (3) Besonderheiten bei „Time & Material“ (Abrechnung nach Aufwand): - Soweit eine Abrechnung auf Zeit- und Materialbasis vereinbart ist, gelten die im Angebot genannten Stunden- oder Tagessätze. Reisezeiten gelten als Arbeitszeiten, sofern nicht anders vereinbart. - Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall – abweichend von Abs. 2 – monatlich nachschüssig auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit. - Genehmigungsfiktion: Der Auftragnehmer kann dem Kunden mit der Rechnung eine Zeitaufstellung (Timesheet) zur Verfügung stellen. Widerspricht der Kunde dieser Aufstellung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Zugang schriftlich oder in Textform, gilt der erfasste Aufwand als genehmigt und die Leistung als abgenommen. (4) Wiederkehrende Strategiepauschale (Jahresplanung): - Sofern im Hauptvertrag eine pauschale Zahlung für den Projektstart, die Strategieentwicklung oder das Setup vereinbart ist (z.B. „Initial-Pauschale“ oder „Jahres-Strategiepauschale“), deckt diese den besonderen Aufwand für die initiale Analyse und die strategische Jahresplanung ab. - Diese Pauschale wird zu Vertragsbeginn und sodann – sofern das Vertragsverhältnis fortbesteht – wiederkehrend alle 12 Monate fällig. Dies dient der Durchführung der jährlichen Strategie-Updates und Re-Planung. - Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag unterjährig (z.B. alle 12 Wochen) kündbar ist. Wird der Vertrag über das erste Jahr hinaus fortgesetzt, entsteht der Anspruch auf die Strategiepauschale mit Beginn des zweiten Vertragsjahres erneut. (5) Reisekosten und Spesen: - Soweit nicht anders vereinbart, sind Reisekosten (z.B. für Vor-Ort-Workshops oder Implementierungen) nicht in der Vergütung enthalten. - Der Kunde trägt die angemessenen Reisekosten (z.B. Bahn 1. Klasse, Flug Economy/Business nach Absprache, Hotel Mittelklasse) sowie Verpflegungsmehraufwendungen gegen Nachweis oder nach den gesetzlichen Pauschalen. (6) Erfolgsabhängige Vergütung & Equity: - Soweit die Parteien eine erfolgsabhängige Vergütung (z.B. Umsatzbeteiligung) oder eine Vergütung in Form von Gesellschaftsanteilen („Consulting for Equity“) vereinbaren, wird dies individuell im Hauptvertrag geregelt. Diese AGB regeln die Erbringung der Dienstleistung als Gegenleistung; die Anteilsübertragung selbst bedarf einer gesonderten notariellen Beurkundung. (7) Zahlungsmethoden & SEPA: Wir sind berechtigt, Zahlungen per SEPA-Lastschriftmandat (z.B. via GoCardless) einzuziehen. Rücklastschriftgebühren, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde. (8) Verzug: Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die weitere Ausführung der Dienstleistung vorübergehend einzustellen (Zurückbehaltungsrecht).
§ 6 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum (1) Kundendaten: Der Kunde behält alle Rechte an den von ihm eingebrachten Daten und Inhalten. (2) Arbeitsergebnisse: Mit vollständiger Zahlung (oder Erfüllung der Equity-Vereinbarung) erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnissen für den eigenen unternehmensinternen Gebrauch. (3) Methoden-Schutz: Unsere Methoden, Templates, Strategiepapiere und die Inhalte der Wissensdatenbank bleiben unser geistiges Eigentum. Der Kunde darf diese nutzen, aber nicht an Dritte weitergeben oder gewerblich weiterveräußern.
§ 7 Haftung (1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Datenverlust: Für den Verlust von Daten haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
§ 8 Widerrufsrecht Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern (§ 14 BGB) geschlossen wird, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Wir gewähren auch kein vertragliches Widerrufsrecht. Die Verträge sind verbindlich.
§ 9 Laufzeit und Kündigung (1) Vorrang des Angebots: Die Laufzeit des Vertrags sowie spezifische Kündigungsoptionen (z.B. 12-Wochen-Optionen oder projektbezogene Laufzeiten bei Time & Material) ergeben sich primär aus dem jeweiligen Angebot (Hauptvertrag). (2) Flexible Laufzeit (12-Wochen-Zyklus): Soweit im Hauptvertrag eine flexible Laufzeit vereinbart ist (z.B. „Kündbar alle 12 Wochen“), verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Wochen, sofern er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des jeweiligen Zyklus gekündigt wird. Die automatische Erneuerung der unter § 5 Abs. 4 genannten Jahrespauschale bleibt hiervon unberührt, sofern der Vertrag das jeweilige Laufzeitjahr vollendet. (3) Standard-Laufzeit (Retainer): Ist keine flexible Laufzeit vereinbart, beträgt die fest geschlossene Mindestlaufzeit 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern nicht 4 Wochen vor Laufzeitende gekündigt wird. (4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt unberührt. (5) Da es sich um Dienstleistungen im Bereich der Betriebsberatung handelt, ist das Kündigungsrecht gemäß § 627 BGB (Kündigung bei Vertrauensstellung) ausgeschlossen, sofern nicht ein wichtiger Grund vorliegt. Dies dient der Planungssicherheit für die bereitgestellten Ressourcen.
§ 10 Schlussbestimmungen (1) Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. (2) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Stand: Dezember 2025
Unser Standort
Scaled Innovation GmbH
E-Mail: info@growthwalk.de
Telefonnummer
069 15326901
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